Ort: Bürgerzentrum Neue Vahr, Berliner Freiheit 10, 28327 Bremen Zeitpunkt: 11.09.2024 / 18:00 – 21:50
1. Begrüßung
- Der 1 Vorsitzende Patrick Müller eröffnet um 18:00 Uhr die Veranstaltung. Er stellt die satzungsgemäße Einberufung durch Einladung im Vereinsmagazin 2 / 2024 fest.
- Die Anwesenden erheben sich und gedenken den Verstorbenen. Stellvertretend werden Ehrenmitglied Rainer „Paddel“ Precht und Fördermitglied Willie Lemke erwähnt.
2. Verlesung der Niederschrift der letzten Mitgliederversammlung
- Schriftführer Sebastian Denker fragt an, ob das Protokoll von der letzten Versammlung aus dem September 2023 gemäß 3.1.9 der Vereinssatzung vorgelesen werden soll. Ein Web-Link zum Dokument wurde mit der Einladung veröffentlicht. Die Frage wird bejaht.
- Nach Verlesen des Protokolls bemerkt Joachim Heuer, dass der Betrag des Jahreshaushalts eingefügt werden muss. Dies soll nachgeholt werden, so Sebastian Denker.
- Unter der Bedingung der Änderung wird das Protokoll 2023 von der Mitgliederversammlung beschlossen.
3. Maßnahmen zur Stabilisierung des Ökosystems Stadtwaldsee und wichtige Hinweise zum Nadelkraut
- Frau Kunze von der hanseatischen Naturentwicklungsgesellschaft (haneg) ist zu Gast und stellt in Vertretung von Frau Völkel (SUKW) das Projekt: „Stadtwaldsee – Maßnahmen zur ökologischen Stabilisierung“ vor. Der Stadtwaldsee, im Verein besser als Unisee bekannt, hat eine besondere Bedeutung für den SFV Bremen e.V.
- Frau Kunze betont die gute Zusammenarbeit mit dem 1. Referenten für Gewässerschutz Claus Lumma. Sie trägt die Anliegen des Projekts vor und begrüßt die Kooperationsbereitschaft des Vereins.
- Der See soll ökologisch stabilisiert werden, da der Prozess der Nährstoffanreicherung fortschreitet und so Algenblühten wahrscheinlicher werden, was Auswirkungen auf alle Aktivitäten des Sees hätte. Damit später nicht einschneidendere Maßnahmen durchgeführt werden müssen, soll bereits jetzt aktiv gegengesteuert werden. Es erfolgt ein Apell an alle Nutzer des Sees, zu denen natürlich auch Angler gehören.
- Als Ursache der Verschlechterung der Gewässerqualität werden Eutrophierung in Verbindung mit Phosphoranreicherung, Einflüsse des Klimawandels, See interne Prozesse durch ungünstiges Nahrungsgefüge und weitere äußere Faktoren genannt.
- Zwischen Mai 2022 und Februar 2023 wurden umfangreiche Untersuchungen in allen Seebereichen durchgeführt. U.a. eine fischökologische Bestandsaufnahme. Der Abschluss des Gutachtens wird 2025 erwartet.
- Es ist absehbar, dass alle Nutzer des Sees Einschränkungen hinnehmen müssen. Maßnahmenempfehlungen sind: Steuerung des Fischbestandes, vor allem durch Entnahme von karpfenartigen Fischen und Besatzverbot dieser Fische. Dabei ruft Frau Kunze zur Beteiligung am Hegefischen auf Karpfen im Herbst auf. Claus Lumma bemerk, dass bereits gute Anmeldezahlen vorliegen. Mehrere hundert Fische sollen entnommen werden. Als weitere Maßnahmen sollen Schutzzonen für vorhandene Wasserpflanzen und Einrichtungen zum Erosionsschutz entstehen, was auch einen Verlust von Angelstellen bedeuten wird. Zur Überprüfung der Wasserqualität sollen Grundwassermessstellen eingerichtet werden.
- Die endgültigen Entscheidungen über Maßnahmen werden nach Vorliegen des Grundwassergutachtens Mitte 2025 erwartet.
- Von einem Mitglied wird gefragt, welche Angelstellen verloren gehen? Frau Kunze und Claus Lumma erklären, dass dazu ein Austausch mit dem Verein erfolgen wird.
- Ein Mitglied fragt, wie das Hegeangeln auf Karpfen durchgeführt werden soll? Patrick Müller verweist auf die Einladung im Vereinsheft. Er und Claus Lumma organisieren die Veranstaltung über E-Mail. Die Karpfen können mit behördlicher Erlaubnis lebend gehältert werden und sollen von Fischzucht Nord in andere Gewässer umgesetzt oder zur Zucht verwendet werden. Natürlich können die Fische nach dem Fang auch gegessen werden.
- Ein Mitglied bemerkt, dass sehr viele Partys am See stattfinden und fragt, ob immer Genehmigungen vorliegen. Frau Kunze erklärt, dass diese Veranstaltungen grundsätzlich genehmigt werden müssen. Sie möchte den Hinweis nachverfolgen.
- Es folgt ein Vortrag mit Bezug zum Unisee durch Vereinsmitglied Prof. Dr. Thomas Klefoth vom Lehrstuhl für „Ökologie und Naturschutz“ an der Hochschule Bremen.
- Im Rahmen des „Baggerseeprojekts“ wurden im Jahr 2021 Totholzbündel in den nordwestlichen Bereich des Unisees eingebracht. Das Projekt hat zum Ziel, die Biodiversität in strukturarmen Baggerseen zu steigern und die anglerische Qualität zu fördern. Hauptmaßnahmen sind Schaffung von Flachwasserzonen, Einbringung von Totholzbündeln und Fischbesatz.
- Ergebnis nach sechs Jahren Forschung: Bei geschaffenen Flachwasserzonen entsteht ein eindeutiges Bild. Es sind mehr Fische im Gewässer, da Laichzonen entstanden sind. Bei eingebrachten Totholzbündeln gab es oft keine Veränderung in der Gesamtmenge der Biomasse an Fisch. Es wurde jedoch beobachtet, dass die Fische in der Region der Tothölzer zu finden sind -vor allem Rotaugen und Barsche. Es entsteht damit eine biologische Falle für die Rotaugen. Raubfische finden verlässlich Nahrung und nehmen zu. Das ist für die Gewässerqualität tendenziell positiv. Nebeneffekt der Holzbündel ist die Zunahme an Insekten, z.B. Libellen. Fischbesatz ist in Baggerseen oft vergeblich, wenn bereits eine natürliche Population vorhanden ist. Effekte nur bei Karpfen und Aalen zu sehen.
- Für den Unisee ergibt sich nach zwei Jahren: Die Totholzbündel haben sich erwartbar nicht von Ort und Stelle bewegt. An Holzproben wurden Algen gefunden. Im Umkreis der Bündel in 5 m Tiefe wurden viele Fische beobachtet. Direkt am Holz leben viele Insektenlarven, Schnecken und Muscheln. Dazu haben sich Wasserpflanzen angesiedelt.
Ein Mitglied fragt, welche Hölzer verwendet wurden? Thomas Klefoth erläutert, dass im Unisee Eichen liegen, die bis zu 100 Jahre halten. Laubbäume sind grundsätzlich sehr beständig. Tannenbäume sind nach 6 bis 8 Jahren zersetzt. - Im Austausch mit Frau Nußbaum von der haneg kommt Thomas Klefoth auf mögliche PH-Wert Änderungen zu sprechen, da besonders Eichen chemische Verbindungen in Form von Tanninen ausstoßen. Im Baggerseeprojekt wurden keine Veränderungen gemessen.
- Ein Mitglied fragt, ob es vorstellbar wäre, Totholz wie „Benjeshecken“ anzuordnen. Thomas Klefoth sieht hier eine denkbare Alternative, die jedoch mit einem höheren Aufwand verbunden wäre.
- Es folgt ein Vortrag mit Bezug zum Unisee durch Vereinsmitglied Prof. Dr. Thomas Klefoth vom Lehrstuhl für „Ökologie und Naturschutz“ an der Hochschule Bremen.
- Im Rahmen des „Baggerseeprojekts“ wurden im Jahr 2021 Totholzbündel in den nordwestlichen Bereich des Unisees eingebracht. Das Projekt hat zum Ziel, die Biodiversität in strukturarmen Baggerseen zu steigern und die anglerische Qualität zu fördern. Hauptmaßnahmen sind Schaffung von Flachwasserzonen, Einbringung von Totholzbündeln und Fischbesatz.
- Ergebnis nach sechs Jahren Forschung: Bei geschaffenen Flachwasserzonen entsteht ein eindeutiges Bild. Es sind mehr Fische im Gewässer, da Laichzonen entstanden sind. Bei eingebrachten Totholzbündeln gab es oft keine Veränderung in der Gesamtmenge der Biomasse an Fisch. Es wurde jedoch beobachtet, dass die Fische in der Region der Tothölzer zu finden sind -vor allem Rotaugen und Barsche. Es entsteht damit eine biologische Falle für die Rotaugen. Raubfische finden verlässlich Nahrung und nehmen zu. Das ist für die Gewässerqualität tendenziell positiv. Nebeneffekt der Holzbündel ist die Zunahme an Insekten, z.B. Libellen. Fischbesatz ist in Baggerseen oft vergeblich, wenn bereits eine natürliche Population vorhanden ist. Effekte nur bei Karpfen und Aalen zu sehen.
- Für den Unisee ergibt sich nach zwei Jahren: Die Totholzbündel haben sich erwartbar nicht von Ort und Stelle bewegt. An Holzproben wurden Algen gefunden. Im Umkreis der Bündel in 5 m Tiefe wurden viele Fische beobachtet. Direkt am Holz leben viele Insektenlarven, Schnecken und Muscheln. Dazu haben sich Wasserpflanzen angesiedelt.
Ein Mitglied fragt, welche Hölzer verwendet wurden? Thomas Klefoth erläutert, dass im Unisee Eichen liegen, die bis zu 100 Jahre halten. Laubbäume sind grundsätzlich sehr beständig. Tannenbäume sind nach 6 bis 8 Jahren zersetzt. - Im Austausch mit Frau Nußbaum von der haneg kommt Thomas Klefoth auf mögliche PH-Wert Änderungen zu sprechen, da besonders Eichen chemische Verbindungen in Form von Tanninen ausstoßen. Im Baggerseeprojekt wurden keine Veränderungen gemessen.
- Ein Mitglied fragt, ob es vorstellbar wäre, Totholz wie „Benjeshecken“ anzuordnen. Thomas Klefoth sieht hier eine denkbare Alternative, die jedoch mit einem höheren Aufwand verbunden wäre.
- Frau Nußbaum macht in ihrem Vortrag auf das invasive Nadelkraut aufmerksam. Das Kraut stammt ursprünglich aus Australien und wurde hier wahrscheinlich durch unsachgemäßen Umgang mit Aquarien ausgebracht. Sie hat frisches Anschauungsmaterial aus dem Park „Links der Weser“ mitgebracht. Die Ochtum, Vereinsgewässer in Pachtgemeinschaft mit SFV Bremen-Stuhr e.V., fließt hier durch.
- Das Nadelkraut wuchert stark auf feuchten Flächen und an Gewässerrändern in bis zu drei Metern Tiefe. Dabei verdrängt es heimische Pflanzenarten. Es ist nicht giftig.
- Frau Nußbaum wendet sich an die Angler, da diese als Melder für weitere Wuchsorte an den Gewässern unterwegs sein können. Damit einher geht, dass Angler besonders sensibilisiert werden sollen, um das Nadelkraut nicht weiterzutragen. Wenn Kontakt mit dem Kraut, dann bitte alles mit heißem Wasser abwaschen.
- Die vollständige Beseitigung aus einem Gewässer ist sehr kostenintensiv, da der Boden mit Wurzelgeflecht abgetragen werden muss. Handendnahmen zur Eindämmung werden bereits in Huchting durchgeführt.
- Claus Lumma beschreibt anschaulich, wie Wathose und Kescher das Kraut verbreiten könnten. Deshalb ist Vorsicht geboten.
- Ein Mitglied fragt: Ist das Kraut auch bereits im Werdersee? Nein. Hier handelt es sich um die unkritische Wasserpest. In diesem Jahr besonders stark vertreten.
- Eine weitere Zwischenfrage: Können auch Wasservögel das Kraut verbreiten? Frau Nußbaum bejaht dies eindeutig. Dagegen machen kann man nicht wirklich was. Angler hingegen können ein Problembewusstsein entwickeln.
- Ein abschließender Hinweis erwähnt, dass bereits Wanderflächen gesperrt wurden. Dann sind auch Gewässersperrungen möglich.
4. Neubau Geschäftsstelle am Unisee (Stadtwaldsee)
- Claus Lumma berichtet: Die Stadt hat einen positiven Bescheid zur Bauanfrage für eine neue Geschäftsstelle am Unisee ausgestellt. Mit dem Bescheid wurde die Planung weitergeführt. Insgesamt wurden drei Angebote eingeholt. Die Firma LogoPlan bot mit einer Summe von 873.000 € den attraktivsten Preis für das Gebäude. Das Walter Feith Bauunternehmen kalkulierte 1.120.000 €. Bauunternehmen Mahlstedt kalkulierte 1.245.000 €.
- Claus Lumma beschreibt den geplanten Bau auch als Artenschutzmaßnahme mit Fischaufzucht und Brutanlage.
- Marc Auda, Geschäftsführer von LogoPlan, ist anwesend und stellt die Planung vor. Im letzten Jahr hat er die Bauvoranfrage bereits mit begleitet. Der vorgelegte Entwurf ist funktions- und kostenorientiert und soll am nordwestlichen Parkplatz des Unisees entlang Witterungsweg entstehen. Durch eine Haltestelle in unmittelbarer Nähe ist die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich. Für die großräumigen Aufgaben des Vereins mit Materialtransport ist es von großem Vorteil, dass auch die Autobahn schnell erreichbar ist. Die Stelle zwischen Kleiner Wümme und Stadtwaldsee ist für die geplanten Zwecke sehr gut geeignet, ist aber nicht überbordend groß. Immobilien Bremen hat bereits signalisiert, das Grundstück bereit zu stellen auf Basis eines Erbbauvertrags.
- Die von LogoPlan kalkulierte Summe bezieht sich auf das Gebäude. Es besteht aus zwei Etagen. Ebenerdig sind Lagerflächen sowie die Fischbrutanlagen und im oberen Staffelgeschoss werden zwei Büroräume und ein Versammlungsraum plus Küchenbereich geplant. Die Wärmeversorgung wird mit einer Wärmepumpe ermöglicht. Auf dem Dach erzeugt eine Photovoltaikanlage (20 kWp) einen großen Teil der benötigten Energie. Wasserleitungen sind entsprechend dimensioniert und Lüftungssysteme können die Luftfeuchtigkeit regulieren.
- Der Entwurf denkt eine WC-Anlage mit, der auch öffentlich nutzbar gemacht werden könnte. Hier bestehen allerdings noch keine verbindlichen Aussagen, ob eine Kostenübernahme durch die Stadt möglich wäre. Auch Reinigungskosten müssen abdeckt sein.
- Ein Mitglied fragt nach der Barrierefreiheit, denn im vorgelegten Plan ist die erste Etage nur mit einer Treppe erreichbar. Ein Fahrstuhl inkl. Wartungskosten würde den Kostenrahmen sprengen, erklärt Marc Auda. Claus Lumma stellt die funktionale Aufgabe des Gebäudes im Hinblick auf Artenschutzmaßnahmen in den Vordergrund. Er fügt an, dass der Vorstand sich zum Ziel setzen wird, die nachvollziehbare Frage gut beantworten zu können. Der Kontakt zur Geschäftsstelle kann im konkreten Fall ebenerdig ermöglicht werden.
- Neben dem Gebäude werden weitere erhebliche Kostenpunkte erwähnt. Eine Fischzuchtanlage kostet mindesten 150.000 €. Für die Erschließung mit Strom und Wasser werden weitere 150.000 € kalkuliert. Dazu werden jährliche Unterhaltungskosten aufgezeigt.
- Die Gesamtkosten von mindestens 1.200.000 € wären eine zu hohe Summe, als dass der Verein diese aufbringen könnte. Die Ausrichtung zur Fischzucht und die nachhaltige Energieversorgung stellt im besonderen Maße in Aussicht, dass eine Drittmittel Förderung in erheblichem Umfang angestrebt werden kann.
- Beim Stichpunkt Finanzierung wird Gast Derik Eicke (MDB, Umweltpolitischer Sprecher der SPD) von Claus Lumma vorgestellt. Er erwähnt lobend den großen Beitrag, den der Verein für den Natur- und Umweltschutz in der Stadt leistet. Er kennt das Projekt seit einem halben Jahr. Im August gab es ein Treffen in der Bürgerschaft, bei dem das Projekt samt Kostenrahmen vorgestellt wurde. Dort war auch ein Mitarbeiter des für Fördermittel zuständigen Wirtschaftsressorts anwesend. Um konkret weiterarbeiten zu können, ist zuerst ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung nötig. Er kündigt an, dass die SPD Ortsvereine: Horn-Lehe, Borgfeld, Oberneuland und Schwachhausen auf dem Parteitag der SPD am 21.09.2024 einen Antrag zur Unterstützung des Bauvorhabens stellen werden. Darin werden die senatorischen Stellen aufgefordert, die entsprechenden Fördertöpfe zu verwenden.
- Der maßgebliche Fonds ist „EMFAF“, der auf nachhaltige Fischerei zielt.
- Vereinsmitglied Dr. Marko Freese (Wissenschaftler vom Thünen Institut für Fischereiökologie) erklärt, warum es Sinn machen kann, dass ein Verein seinen eigenen Fischbesatz aufzieht und nicht klassisch überregional einkauft.
- Fische aus anderen Gewässern sind oft gar nicht auf das Besatzgewässer angepasst, dazu können Krankheiten eingeschleppt werden. Spezifisch nennt er Wanderfische wie Lachs und Meerforelle. Gleiches gilt aber auch für Zander, Rotaugen, etc.
- Seit einigen Jahren werden Strategien zur Bewirtschaftung von Fischbeständen geschärft. Nachweislich ist es nicht förderlich, wenn fremde Fische in ein Gewässer gebracht werden, wo ein natürlicher Bestand vorhanden ist. Besonders problematisch für Wanderfische sind äußere Bedingungen wie Querverbauungen in Fließgewässern.
- Beim Gedanken an Fördergelder, ist die Aufzucht von heimischen Wanderfischen, wo Elterntiere nach Wiederansiedlung natürlich in Wümme oder Weser aufgestiegen sind, ein gutes Argument. Thomas Klefoth bestätigt das.
- Das hiesige Projekt könne sich am dänischen Beispiel der Skjern Au orientieren. Hier werden seit einiger Zeit nur Wanderfische zur Aufzucht verwendet, die möglichst nah am ursprünglichen Genpool sind. Begleitet wird diese Maßnahme durch Renaturierung des Gewässers.
- Er sieht für den bremischen Bereich ein ähnliches Potential. Man solle den traditionellen Ansatz überdenken, wenn man einen natürlichen und sich selbst reproduzierenden Fischbestand haben möchte.
- 1. Schatzmeister Steffen Dierking erläutert die Schwierigkeiten einer Spezialfinanzierung im Falle des Neubaus. Das Gebäude ist nur durch einen Angelverein nutzbar und hätte keinen großen Wert für andere.
- Sobald die Unterlagen vervollständigt werden können, werden Gespräche mit lokalen Banken intensiviert. Auch Förderbanken wie Bremer Aufbaubank oder KfW bieten entsprechende Programme.
- Der Verein baut auf eine solide Finanzstruktur auf. Rücklagen für eine Geschäftsstelle sind vorhanden. Eigenmittel von 20% können erwartet werden. Ebenso wird bedacht, dass die bisherige Mieten für Büroräume und Lager entfallen würden.
- Der Steuerberater des Vereins schätzt das Bauvorhaben für realistisch ein. Ihm sind die Finanzen aus langjähriger Beauftragung bekannt und er soll weiter eng eingebunden werden.
- Da aus dem Publikum Fragen aufkommen, wird präzisiert, dass zum jetzigen Zeitpunkt kein Investitionsplan vorliegt. Die Erstellung ist an den Beschluss der Mitgliederversammlung gebunden.
- Im Finanzplan ist der Finanzierungzeitraum zu beschreiben und ein Worstcase-Szenario ohne Drittmittel. Vorangestellt werden soll, wie die jetzige Rücklagenstruktur ist und wie aus dem laufenden Etat Mittel frei gemacht werden können.
- Claus Lumma fügt an, dass eine eigene Fischaufzucht die Kosten für Besatz verringern wird. Momentan sind jährlich 50.000 € eingeplant.
- Eine Wortmeldung aus dem Publikum regt an, Gastkarteneinnahmen mit einzuplanen. Dazu muss man aber offener für Gäste werden. Digitale Möglichkeiten gibt es durch hejfish.
- Es wird erwähnt, dass ein Vereinshaus in der Ausführung sehr interessant für Bildungsangebote wäre. Dazu möchte man sich zu einer späteren Zeit gerne austauschen.
- Im Gespräch wird deutlich, dass eine Realisierung nur möglich sein kann, wenn eine bestimmte Förderquote erreicht wird. Dabei soll eine maximale Belastung vorgestellt werden. Die finanzielle Gesamtbelastung des Vereins müsse immer berücksichtig werden.
Abstimmung
Soll ein Bauantrag unter oben genannten Bedingungen gestellt werden?
Ja: 59 Nein: 1 Enthaltung: 3
5. Mitteilungen
- Sebastian Denker kündigt an, dass 2025 im besonderen Maße auf die Abgabe der Fangliste bestanden wird. Die Pflicht der Abgabe ergibt sich aus der Gewässerordnung. Die Abgabefrist der Fangliste 2024 ist am 10.01.2025. Die Abgabe kann auf mehreren Wegen erfolgen, die in den letzten Jahren vor allem digital zugänglich gemacht wurden.
- Sollte bis zur Sammelversendung der Gewässerscheine 2025 (um den 20. Januar herum) keine Fangliste abgegeben worden sein, wird der Schein des Mitglieds nicht versendet. Nachfolgend gibt es die Möglichkeit, den Schein kostenlos bis zum 31.03. bei der Geschäftsstelle abzuholen, wenn eine Fangliste abgegeben wird. Eine Postversendung wird gegen 10 Euro Bearbeitungsgebühr angeboten, wobei auch eine Fangmeldung beizubringen ist.
- Die Gewässerscheine werden 2025 per Einschreiben versendet.
- Der Verein hat bereits eine Probekarte des DAFV Mitgliedsausweises erhalten. Die Einführung für alle Mitglieder könnte bald erfolgen.
- Eine Satzungsänderung wird angekündigt. Digitale Themen sollen berücksichtigt werden. Man wolle sich an der neuen Satzung des DAFV orientieren, die laut Rainer Schiller vom Landesfischereiverband gerade erarbeitet wird.
6. Neuaufnahmen
- Listen von neu eingetretenen Vereinsmitgliedern der Jahre 2023 und 2024 (Stand Anfang September) konnten an zwei Pinnwänden eingesehen werden.
- Die Mitglieder wurden gefragt, ob Einwände gegen bekannte Einzelpersonen bestehen. Dies war nicht der Fall. Die Mitgliederversammlung bestätigt die Neuaufnahme einstimmig.
7. Anträge
- Claus Lumma hat 7 Anträge an die Mitgliederversammlung gestellt. Sebastian Denker hat 1 Antrag gestellt. Die Anträge sind fristgerecht eingegangen und wurden im Vereinsheft abgedruckt.
Antrag 2024/01: Satzungsänderung Verpflichtender Arbeitsdienst für alle Mitglieder
Ich beantrage hiermit in Abstimmung mit dem Gewässerschutz einen verpflichtenden jährlichen Arbeitsdienst für alle Mitglieder des SFV Bremen e.V. einzuführen und diesen entsprechend mit in die Satzung aufzunehmen. Ferner muss die Satzung auch regeln, dass im Falle der Nichtleistung von Arbeitsstunden ersatzweise eine Geldzahlung fällig wird.
Begründung: Der Verein ist über seinen satzungsmäßigen Zweck und über die Pachtverträge der Gewässer dazu verpflichtet diese zu Hegen und zu Pflegen. Da immer weniger Mitglieder zu den Arbeitsdiensten erscheinen und somit wichtige Hegemaßnahmen an unseren Gewässern nicht umgesetzt werden können, muss die Satzung also vorsehen, dass Arbeitsstunden als eine Form des Mitgliedsbeitrages erhoben werden können.
Sollten Mitglieder nicht an den verpflichtenden Arbeitsdiensten teilnehmen ist ersatzweise eine Geldzahlung in Höhe von 45,00 Euro fällig. Dieser Betrag wurde schon durch die Mitgliederversammlung für Neumitglieder festgelegt. Jugendliche, Rentner, Versehrte und körperlich beeinträchtigte Mitglieder können von der Verpflichtung befreit werden.
Abstimmung:
Satzungsänderung: Verpflichtender Arbeitsdienst für alle Mitglieder des SFV Bremen e.V
Ja: 41 Nein: 7 Enthaltung: 5
Bei Nichtleistung von Arbeitsstunden wird ersatzweise eine Geldzahlung fällig
Ja: 39 Nein: 6 Enthaltung: 8
Anzahl der Arbeitsstunden bei einem Arbeitsdienst mindestens 4 Stunden
Ja: 38 Nein: 9 Enthaltung: 6
Verpflichtende Anmeldung zum Arbeitsdienst
Ja: 40 Nein: 7 Enthaltung: 6
Regelung nach § 2.4 Pflichten der Mitglieder
– entfällt
Antrag 2024/02: Erhöhung des Jahresbeitrags
Ich beantrage hiermit gemäß Satzung § 2.4.1 die Erhöhung des Jahresbeitrages um: 20, 41 % für Senioren also um 10,00 Euro oder um 30,61 % also um 15,00 Euro.
Begründung: Im Zuge der Inflation haben sich einige Kosten für den Verein erhöht, um diese Kosten aufzufangen und auszugleichen und weitere Kostensteigerungen bei z.B. Pachtverträgen aufzufangen, soll der jährliche Grundbeitrag angepasst werden. Zusätzlich sind die Ausgaben für das bestehende Personal des Vereins gestiegen. Um weiterhin qualifiziertes Personal beschäftigen zu können wird eine gute und sozial gerechte Vergütung angestrebt. Da wir der größte Verein der Stadt mit den meisten Mitgliedern und Gewässern sind werden weitere verwaltungstechnische Anforderungen auf den Verein zukommen die nur mit einer Personalaufstockung zu bewerkstelligen sein werden.
Abstimmung:
Anhebung des Jahresbeitrags für Senioren um 10 € auf 59,00 Euro jährlich
Ja: 39 Nein: 8 Enthaltung: 6
Anhebung des Jahresbeitrags für Senioren um 15 € auf 64,00 Euro jährlich
– entfällt
Antrag 2024/03: Streichung des § 1.4 aus der Satzung
Ich beantrage hiermit die Streichung des § 1.4 (Mitgliedschaft in Verbänden) aus der aktuellen Satzung des SFV Bremen e.V.
Begründung: Der Paragraf 1.4 der aktuellen Satzung zwingt den Verein, Mitglied in den genannten Verbänden zu sein. Sollte also ein genannter Verband nicht unsere Interessen vertreten, um gemeinsame Ziel- oder Wertvorstellungen zu erreichen, wäre es dem Verein nicht möglich diesen Verband zu verlassen und etwaige Verbandszahlungen einzustellen. Auch ein Fehlverhalten eines Verbandes gegenüber unserem Verein hätte somit keine Konsequenzen bzw. könnten wir diesem dann nicht kündigen. Wir wollen und können weiterhin Mitglied in Verbänden sein, nur sollte dem Vereinsvorstand die Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss überlassen werden.
Abstimmung:
Streichung des § 1.4 aus der Satzung
Ja: 35 Nein: 13 Enthaltung: 5
Antrag 2024/04: Einführung einer Gebühren-/Beitragsordnung gemäß Vereinsrecht
Ich beantrage hiermit die Einführung einer separaten Gebühren-/Beitragsordnung in die Satzung des SFV Bremen e.V.
Begründung: Durch dieses Vorgehen muss der Verein nicht jedes Mal eine Satzungsänderung durchführen, wenn die Beiträge, Gebühren oder Bußgelder verändert werden. In diesem Fall dient die Gebühren-/Beitragsregelung in der Vereinssatzung als Ermächtigungsgrundlage für die Gebühren-/Beitrags- und Bußgeldordnung. Die Satzung muss somit bei Anpassung und Änderung der Gebühren, Beiträge und Bußgelder nicht jedes Mal kostenintensiv angepasst werden.
Abstimmung:
Einführung eines § zur Gebühren-/Beitragsordnung in die Satzung des SFV Bremen e.V.
Ja: 51 Nein: 0 Enthaltung: 0
Antrag 2024/05: Änderungen § 2.6.1 der Satzung des SFV Bremen e.V.
Ich beantrage hiermit die Erhöhung des maximalen Bußgeldbetrags um 100% auf 500,00 Euro.
Begründung: Durch Erhöhung des Bußgeldes kann eine höhere Abschreckung gegen Verstöße erreicht werden und es ist möglich etwaige Kosten durch Verstöße gegenüber dem verursachenden Mitglied geltend zu machen.
Abstimmung:
Änderungen § 2.6.1 der Satzung des SFV Bremen e.V. auf max. 500,00 Euro.
– entfällt
Antrag 2024/06: Änderungen § 3.2.10 der Satzung des SFV Bremen e.V.
Ich beantrage hiermit Änderung des oben genannten Paragrafen in beifolgenden Satz:
Die Summe der Sitzungsgelder und sonstigen Bezüge darf die gesetzliche Grundlage pro Person und Kalenderjahr nicht übersteigen (§ 31a BGB i.V.m. § 3 Nr. 26a EStG)
Begründung: Da sich die unterschiedlichen Regelsätze anpassen wäre hier jedes Mal eine kostenpflichtige Satzungsänderung von Nöten, die den Verein und die Vereinskasse unnötig belastet.
Abstimmung:
Änderungen des Satzes in § 3.2.10 der Satzung des SFV Bremen e.V. von:
„Die Summe der Sitzungsgelder und sonstigen Bezüge darf 720,00 Euro pro Person und Kalenderjahr nicht übersteigen (§ 31a BGB i.V.m. § 3 Nr. 26a EStG).“
auf:
Die Summe der Sitzungsgelder und sonstigen Bezüge darf die gesetzliche Grundlage pro Person und Kalenderjahr nicht übersteigen (§ 31a BGB i.V.m. § 3 Nr. 26a EStG).
Ja: 50 Nein: 1 Enthaltung: 0
Antrag 2024/07: Austritt aus dem Landesfischereiverband Bremen e.V.
– entfällt
Antrag 2024/08: Umstellung Gewässergebühren
Die Bremer Gewässer sollen ab 2025 nur noch im bekannten Block I erhältlich sein. Kombinationen mit der Weser sind demnach immer Block II.
Begründung: Bewertet an der Mitgliederauswertung 2024, betrifft das ca. 100 Mitglieder. Vor allem die Wümme wird als Einzelgewässer gebucht (ca. 50x), gefolgt vom Werdersee (ca. 20x). Finanziell würde der Verein damit ca. 1.700 Euro zusätzliche Gewässergebühren erheben. Diese Art von Gebühren unterliegt dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7%. Grund ist eine Verschlankung der Vereinsverwaltung. Betroffene Mitglieder erhalten ein Sonderkündigungsrecht.
Abstimmung:
Einheitlicher Gewässerblock Bremer Gewässer. Keine Einzelgewässer in Bremen mehr.
Ja: 30 Nein: 4 Enthaltung: 15
8. Jahresberichte
Bericht des Schatzmeisters
- Steffen Dierking nimmt Stellung zur Arbeit der Schatzmeister bis zum Zeitpunkt der Jahreshauptversammlung. Er verkündet, dass zum Zeitpunkt der Mitgliedersammlung kein Jahresabschluss vorhanden ist. Eine Fertigstellung in Zusammenarbeit mit der Steuerberatung wird bald erwartet. Als Grund werden Lerneffekte im ersten Jahr im Amt angeführt, aber auch deutliche Reibungsverluste in der Kommunikation mit dem Steuerbüro, u.a. bei dem Wunsch zur Einführung von DATEV, der frühzeitig im Jahr formuliert wurde.
- Für die Konten des Vereins wurden neu Konditionen bei der Sparkasse ausgehandelt. Das beinhaltet geringere Kontoführungskosten und die Verzinsung des Tagesgeldkontos. Liquiditätsreserven durch Rücklagen werden nun verzinst.
- Es wurde ein fester Ansprechpartner im Private Banking der Sparkasse Bremen für zukünftige Finanzierungsprojekte der neuen Geschäftsstelle zugeteilt.
- Erweiterung der Zahlungsmöglichkeiten in der Geschäftsstelle. Einführung eines neuen Kartenterminals für vergünstigte Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Sepa Einzug bei Neuaufnahme funktioniert gut.
- Umstellung auf papierlose Buchhaltung (DATEV) für das Geschäftsjahr 2024. Verschlankung des Vertrags mit Steuerberatung Witt & Kahmann. Senkung des Buchungsaufwands und Reduzierung der Kosten.
- Optimierung des Abrechnungssystems. Anpassung an gesetzliche Standards des Abrechnungssystems im Hinblick auf verpflichtende digitale Rechnungsstellung im gewerblichen Verkehr.
- Die Geschäftsstelle verwendet für die Barkasse nun das Kassentool des SEWOBE-Vereinsverwaltungssystem. Die Lernphase konnte durch Personal der Geschäftsstelle deutlich verkürzt werden.
- Diverse Alt-Verträge von Zeitschriften und Vereins-Mitgliedschaften wurden gekündigt.
- Zusammenführung und Aktualisierung von Versicherungspolicen.
- Aufgrund der nicht abgeschlossenen Erstellung des Jahresabschlusses 2023 kann die Kasse nicht abgenommen werden. Aus steuerlicher Betrachtung entsteht hier noch kein Problem. Es werden deshalb zwei Optionen diskutiert.
a. Wiederaufnahme der Mitgliederversammlung Anfang Dezember 2024 mit geprüfter Kasse. Der 02.12.2024 wird vorgeschlagen. An dem Tag ist der Saal des Bürgerzentrums verfügbar.
b. Zusammenlegung der Jahresabschlüsse 2023 und 2024 bei einer Mitgliederversammlung 2025. Hier wird der 26.04.2024 in Aussicht gestellt.
- Die Mitgliederversammlung kommt zu dem Schluss, dass Option a zu wählen ist. Damit gibt es eine weitere Mitgliederversammlung 20024.
Weitere Jahresberichte entfallen aus zeitlichen Gründen. Sie werden im Dezember nachgeholt.
9. Kassenprüfung
– entfällt
10. Entlastung des Vorstands
– entfällt
11. Neuwahl des Vorstandes
- Es sind mehrere Vorstandspositionen nicht besetzt. Der 1. Referent für Fischereischutz ist im September zurückgetreten.
Neuwahl 1. Referent Fischereischutz
- Nico Bohmhof stellt sich in Abwesenheit zur Wahl.
Ja: 45 Nein: 0 Enthaltung: 4
Weitere Neuwahlen entfallen aus zeitlichen Gründen. Sie werden im Dezember nachgeholt.
12. Haushaltsplan 2024
13. Rahmenterminplan 2025
– entfällt
14. Ehrungen
- Patrick Müller ernennt den langjährigen 1. Vorsitzenden Joachim Heuer zum Ehrenmitglied. Joachim Heuer war 26 Jahre im Vorstand des Vereins tätig.
15. Wünsche und Anregungen
– entfällt
16. Verabschiedung
– Patrick Müller beendet um 21:50 die Versammlung
Patrick Müller (Versammlungsleiter/1. Vorsitzender)
Sebastian Denker (Protokollant / Schriftführer)