Weser Pacht IV

Weser zwischen Bremen und dem Dörverder Wehr. Die Pachtgemeinschaft IV besteht seit ??? und verfolgt dabei gemeinsame Ziele bei der Gewässerhege und -pflege

Spezifische Gewässerbestimmungen sind den individuellen Links zu entnehmen. Sie gelten präzisierend zu den Allgemeinen Bestimmungen, der Gewässerordnung sowie den Schonmaßen und Schonzeiten der jeweiligen Vereine.


Hegebezirk Bremen

Zuständige Vereine: SFV Bremen e.V. , SAV Hemelingen und Umgebung e.V., ASV Syke e.V.

Weser von Horstedt km 346 bis Bremen km 361,7 (frühere Grenze des Freistaates Bremen) einschließlich:

  • Schlieme
  • Kleine und Große Rathswiehe (Alte Weser Rathswiehe)
  • Ahausen-Sudweyhe (Kuhle im Land)
  • Tonkuhle, gegenüber Bollen (Kiesgrube Klaus)
  • Sudweyher Wielt (Wieltsee groß und klein)
  • Alte Weser / Dreyer Hafen
  • Hansa-Beton-See (Bootsbenutzung vom 1.6.- 31.12.)
  • Blauer Werder
  • Korbhauskuhle
  • Hemelinger See (keine Bootsbenutzung)
  • Henkenwerder

Hegebezirk Achim / Thedinghausen

Zuständige Vereine: AV Achim e.V., FV Thedinghausen e.V.

Weser vom Intscheder Wehr und Schleuse bis Horstedt km 346 einschließlich:

  • Große und Kleine Mehntweiden Kuhlen
  • Große und Kleine Kreuzkuhle
  • Henkenkuhle
  • Lange Aller
  • Große Brake
  • Kleine Brake
  • Gewehrkuhle
  • Rottkuhle
  • Ueser Hafen (Achtung, z. Zt. Sperrbezirk)
  • Haake See
  • Pool
  • Alte Weser bei Baden
  • Alte Aller (Baden) von der Brücke nach Daverden bis zur Mündung in Baden
  • Vorfluter und Gräben in den Gebieten der Wasser- und Bodenverbände (Achtung, dort ruht teilweise die Fischerei)
  • Lüssenhafen, Sperrzonen beachten, keine Bootsbenutzung
  • Unterlauf der Eyter ab Sperrwerk
  • Sandabbau Karper, Sperrzonen beachten, keine Bootsbenutzung
  • Karper Kuhle
  • Steinkuhle
  • Wiehekuhle in Horstedt
  • Ahekuhle
  • Wiehekuhle in Eißel
  • Ahser Grund
  • Schwarze Kuhle (Achtung, Sonderregelung beachten!)
  • Wiedbüschenkuhle (Haake Kuhle)
  • (Achtung, Sonderregelung beachten!)
  • Sukernkuhle (Achtung, Sonderregelung beachten!)
  • Rottkuhle in Morsum (Blohme Kuhle)
  • (Achtung, Sonderregelung beachten!)
  • Sandacker (Achtung, Sonderregelung beachten!)
  • Alte Eyter

Hegebezirk Verden

Zuständiger Verein: Sportfischer Verden e.V.

Weser vom Dörverdener Wehr bei km 308,8 einschließlich Unterwasser des Schleusenkanals bis Intscheder Wehr und den Schleusenkanal bis zur Schleuse einschließlich:

  • Aller von km 94,15 bis zur Mündung km 117,1
  • Alte Aller (Verden) 1.1.-31.5. Vollsperrung (Achtung, Sonderregelung beachten!)
  • Steinkuhle (Achtung, Sonderregelung beachten!)
  • Nonnenahe
  • Großer und Kleiner Amedorfer Stau
  • Intscheder Hafen
  • Dummert bei Hönisch

Allgemeine Bestimmungen

Zugelassene Fanggeräte

Drei Handangeln. Alte Aller (Verden) und Steinkuhle (s. Ziffer 1.1.) jedoch nur eine Raubfischangel. Friedfischfang ist nur mit einem einfachen Haken erlaubt. Kleine Senke für Köderfischfang. Werden untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische zufällig gefangen, so sind diese sofort schonend ins Wasser zurückzusetzen.

Erlaubte Köder
Es dürfen alle natürlichen und künstlichen Köder verwandt werden, soweit sie nicht nachfolgenden Einschränkungen unterliegen.
Als Köder dürfen nicht verwandt werden:
1. Frösche und Warmblüter
2. lebende Fische
3. bedrohte Arten sowie Salmoniden, Aale, Barben, Hechte, Karpfen, Welse, Zander
4. Schwarzmundgrundel (in stehenden Gewässern)

Fangbegrenzung pro Tag
Es dürfen insgesamt nur zwei der folgenden Fischarten mitgenommen werden: Karpfen, Schleie, Hecht, Zander, Lachs, Bachforelle, Regenbogenforelle, Meerforelle, Äsche.

Zugelassene Wasserfahrzeuge

Ein Boot (Kleinfahrzeug ist nur zugelassen auf der Weser/Kanäle (Fluss), der Aller (Fluss), Hansabeton See und großer Wieltsee.

Besondere Auflagen

  • Schleppen: eine Rute pro Erlaubnisschein.
  • Es ist dem Erlaubnisscheininhaber untersagt, die Pachtgemeinschaftsgewässer in jeglicher Hinsicht gewerblich zu nutzen. Die Zuwiderhandlung hat den sofortigen Vereinsausschluss zur Folge.
  • Die Ufer dürfen nur, soweit es möglich ist, über vorhandene Wege betreten werden.
  • Keinesfalls dürfen landwirtschaftliche Flächen und Naturschutzgebiete mit Kraftfahrzeugen, Motorrädern, Mofas, Fahrrädern u.ä. befahren werden.
  • Gatter und Einfriedungen dürfen nicht beschädigt werden.
  • Im Bereich Flusskilometer 308,8 bis 331,4 wird mit Berufsfischergerät und Reusen gefischt. An einer durch einsichtbares Zeichen (Pfahl, Boje, Fahne o.ä.) gekennzeichneten Stelle sind jeweils 20 m flussaufwärts und 20 m flussabwärts Reusen ausgelegt. Hier ist beim Fischfang ausreichender Abstand einzuhalten.
  • Verboten sind: campingähnliche Zustände (erlaubt ist nur ein Schirm mit Wetterschutz ohne Boden), das Fischen vom Eis aus (das sogenannte Eisangeln), das Entfernen von Uferbefestigungen aus ihrer Lage, jede Verunreinigung und Beschädigung der Gewässer, sowie das Einrichten und Befestigen von Angelplätzen durch Beseitigung von Pflanzen und Buschwerk.
  • Es muss ein Landenetz mitgeführt werden.
  • Wer gegen die allgemeinen und zusätzlichen Bedingungen verstößt, muss mit dem entschädigungslosen Entzug des Fischereierlaubnisscheines rechnen.
  • Die Fischereiaufseher sind berechtigt den Fischereierlaubnisschein einzuziehen.